Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 23.09.2022 langte die gegenständliche Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, wobei der Beschwerdeführer behauptet, im Zuge eines nach den Bestimmungen der Strafprozessordnung geführten Ermittlungsverfahrens durch eine Maßnahme verwaltungsbehördlichen Befehls- und/oder Zwangsgewalt in seinen Rechten verletzt worden zu sein. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: Feststellungen: Am... mehr lesen...