Entscheidungen zu § artikel121 Abs. 2 B-VG

Verfassungsgerichtshof

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TE Vfgh Beschluss 1990/6/29 KR3/87

Begründung: 1.1. Der Verfassungsgerichtshof hat in einem auf Antrag des Rechnungshofs eingeleiteten Verfahren zur Entscheidung einer Meinungsverschiedenheit zwischen dem Antragsteller einerseits und der Bundesregierung und der Wiener Landesregierung andererseits mit Erkenntnis vom 1. März 1989, K 3/87-19, ausgesprochen, daß "der Rechnungshof gemäß Art121 Abs1 B-VG iVm Art126 b Abs2 und Art127 Abs3 B-VG sowie §§12 Abs1 und 15 Abs1 RHG 1948 zuständig ist, die Gebarung der T Gesell... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Beschluss | 29.06.1990

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