Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: B-VG Art116 Abs4;IESG §1 Abs5 Z1;IESG §12 Abs1 Z5;WRG 1959 §87;
Rechtssatz: Ein nach den §§ 87 ff WRG 1959 gebildeter Wasserverband ist auch dann nicht als Gemeindeverband nach Art 116 Abs 4 B-VG zu qualifizieren, wenn ihm nur Gemeinden angehören. European Case Law ... mehr lesen...
I. Für die in der Marktgemeinde St. Andrä-Wördern gelegene Hauptschule ist gemäß § 8 Abs. 2 Z. 1 und Abs. 4 und gemäß § 24 des NÖ Pflichtschulgesetzes, LGBl. Nr. 5000-3, und gemäß der Verordnung der Niederösterreichischen Landesregierung über die Schulsprengel der Hauptschulen und die Hauptschulgemeinden in Niederösterreich in der hier anzuwendenden Fassung Nr. 5000/10-2 ein Schulsprengel festgesetzt worden, welcher aus dem Gebiet der obangeführten Marktgemeinde St. Andrä-Wö... mehr lesen...