Die Antragstellerinnen sind je zur Hälfte Eigentümer des Grundstückes 4/39 KG M. Durch die Abänderung des Flächenwidmungsplanes, kundgemacht im Amtsblatt der Landeshauptstadt Salzburg 1979/21, wurde dieses Grundstück von Bauland, gemischtes Baugebiet, in Grünland, Gebiet für Sport- und Spielplätze sowie für Freibäder, umgewidmet. Diese Änderung trat am 2. 11. 1979 in Kraft. Über Antrag der Eigentümerinnen setzte die Salzburger Landesregierung mit Bescheid vom 23. 11. 1981, ZL. 7/13-20... mehr lesen...
Norm: B-VG Art11 Abs2EisbEG allgJN §1 DVKSbg ROG §20VEG Art13
Rechtssatz: Art 13 VEG ist eine Verfahrensbestimmung im Sinne des Art 11 Abs 2 B-VG er ist daher auf auf Landesgesetze, die Enteignungen oder Eigentumsbeschränkungen und deren Entschädigung vorsehen und nicht anders anordnen, anzuwenden. Über Anträge nach § 20 Abs 4 Sbg ROG hat demnach das Gericht in außstrVerf unter Anwendung der Vorschriften des EisbEG zu entscheiden. ... mehr lesen...