Mit Bescheid der BH St. Veit a.d. Glan vom 24. März 1995 wurde der mitbeteiligten Partei die befristete Rodungsbewilligung für im einzelnen bezeichnete Waldflächen in einem Gesamtausmaß von 924.689 m2 unter Vorschreibung bestimmter Auflagen und Bedingungen erteilt. Hiezu wurde im wesentlichen ausgeführt, die zur Rodung bestimmte Fläche solle - entsprechend den von der mitbeteiligten Partei eingebrachten Unterlagen - zum Zwecke der Fortführung und Ausweitung des Kalk-Mergelbruches auf ... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung80/02 Forstrecht
Norm: AHG 1949 §1;AHG 1949 §3;B-VG Art103 Abs1;B-VG Art140 Abs1;B-VG Art18 Abs1;B-VG Art20 Abs1;ForstG 1975 §170 Abs8;
Rechtssatz: Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 170 Abs 8 ForstG 1975 mit Rücksicht auf die im Hinblick auf Art 18 Abs 1 B-VG zureichend bestimmte Fris... mehr lesen...