Norm: BVG vom 30.7.1925 §1B-VG Art102EO §295
Rechtssatz: Nach dem Zweck der Bestimmung des § 295 EO muß hier immer der weitere (organisatorische) Behördenbegriff maßgebend sein. Mag daher auch das Amt der Landesregierung vielleicht nur einen "Geschäfts- oder Hilfs-Apparat" des Landeshauptmannes darstellen, so fällt es doch unter den Behördenbegriff des § 295 EO. Entscheidungstexte 3 Ob 24... mehr lesen...
Norm: B-VG Art102
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des VfGH (Slg 2072, 2500, 2978 ua) bestehen gegen die Übertragung staatlicher Aufgaben an die Kammern der gewerblichen Wirtschaft keine Bedenken; der Gesetzgeber kann vielmehr durch einfaches Gesetz Selbstverwaltungskörpern, wie es insbesondere auch die Handelskammern sind, staatliche Aufgaben im übertragenen Wirkungsbereich (mittelbare Bundesverwaltung nach Art 102 B-VG) zuweisen. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1017B-VG Art102ZPO §1 Ah1
Rechtssatz: Auf Grund eines von einem Bezirksbauamt abgeschlossenen privatrechtlichen Vertrages kann der Bund nicht in Anspruch genommen werden, sofern diese Landesbehörde nicht als Machthaberin des Bundes aufgetreten ist. Entscheidungstexte 2 Ob 99/52 Entscheidungstext OGH 30.04.1952 2 Ob 99/52 Veröff: JBl 1953,45 ... mehr lesen...