Entscheidungsgründe: Manfred M***, ein Dienstnehmer, wurde am 10.August 1983 bei einem Arbeitsunfall getötet. Die klagende Partei leistet seiner Witwe und seiner Tochter Hinterbliebenenpensionen samt Krankenversicherungsbeiträgen. Der Oberste Gerichtshof hatte sich mit demselben Arbeitsunfall auf Grund einer von der A*** U*** gegen den Beklagten eingebrachten Klage schon in der Entscheidung vom 12. Mai 1987, 2 Ob 11/87, zu befassen und gelangte dort zu dem Ergebnis, dem Beklagten ... mehr lesen...