Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Bescheid der Kärntner Gebietskrankenkasse (im Folgenden: belangte Behörde oder GKK) vom 06.11.2017, GZ: XXXX, wurde ausgesprochen, dass der Antrag der XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin oder kurz BF) auf Kostenübernahme für den stationären Aufenthalt des Herrn XXXX (im Folgenden: CK) vom 09.05.2016 bis 11.05.2016 in Nepal in Höhe von insgesamt EUR 1.990,65 zurückgewiesen wird. Begründend führt die belangte Behörde im Bescheid im We... mehr lesen...