Norm: ASVG §91ASVG §254 Abs6ASVG §271 Abs3
Rechtssatz: Außergewöhnliche Belastungen (§ 34 EStG) mindern die nach § 91 Abs 1 Z 2 ASVG zu ermittelnden Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (Gewinn) nicht. Entscheidungstexte 10 ObS 24/13x Entscheidungstext OGH 16.04.2013 10 ObS 24/13x Beisatz: Der Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen nach den §§ 34, 35 EStG liegt eine gänzlich... mehr lesen...