Entscheidungen zu § 89 ASVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS OGH 1992/10/13 10ObS235/92, 10ObS156/92, 10ObS33/95, 10ObS214/97m, 10ObS207/00i, 10ObS330/00b, 10

Norm: ASVG §89 ff
Rechtssatz: Ziel der meisten Ruhensbestimmungen besteht darin, Leistungen dann nicht zu gewähren, wenn ein Sicherungsbedürfnis vorübergehend weggefallen ist. Der Grund für diesen Wegfall des Sicherungsbedürfnisses kann im Bezug einer anderen funktionsgleichen Leistung oder in der Lösung von der österreichischen Versichertengemeinschaft liegen. Den Zielsetzungen entsprechend bleibt trotz Ruhensbestimmungen der Anspruch auf die ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.10.1992

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten