Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. In seiner an die Datenschutzbehörde (DSB, belangte Behörde vor dem Bundesverwaltungsgericht) gerichteten Beschwerde vom 23.12.2021 machte der Beschwerdeführer eine Verletzung im Recht auf Geheimhaltung geltend. Dazu wurde zusammengefasst vorgebracht, dass er mit einem an ihn adressierten Schreiben vom Dachverband der [österreichischen] Sozialversicherungsträger (Beschwerdegegner vor der belangten Behörde, Mit... mehr lesen...