Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Wirksamkeit vom 20.04.2001 wurde der Beschwerdeführer (in der Folge "BF oder Beschwerdeführer") mit der Funktion des Generalsekretärs des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) betraut und infolge dessen vom Rechnungshof als seiner damaligen Dienststelle ab 20.04.2001 gemäß § 75 Abs. 2 Z 4 Beamten-Dienstrechtgesetz 1979 gegen Entfall der Bezüge beurlaubt. 2. Mit Schreiben der Pensionsversicherungsanstalt ... mehr lesen...