Rudolf H. sen., der Vater des Beklagten, betrieb in S. eine Gastwirtschaft, eine Fleischhauerei und eine Landwirtschaft. Er bezahlte für fünf, teils in der Gastwirtschaft, teils in der Fleischhauerei beschäftigte Dienstnehmer Sozialversicherungsbeiträge unter den im Gesetz vorgesehenen Ansätzen, weil er niedrigere Entgelte, als in den Kollektivverträgen vorgesehen, meldete und die Meldung der Leistung von Sonderzahlungen unterließ. Mit Übergabsvertrag vom 15. Juli 1963 übergab Rudol... mehr lesen...
Norm: ABGB §531ABGB §801ASVG §67 Abs4
Rechtssatz: Der Gesamtrechtsnachfolger haftet für zu Lebzeiten seines Vergängers entstandene Beitragsschuldigkeiten aus der Sozialversicherung. Entscheidungstexte 2 Ob 21/69 Entscheidungstext OGH 13.02.1969 2 Ob 21/69 EvBl 1969/355 S 548 = SZ 42/29 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...