Die Klägerin hat vorgebracht, daß der Beklagte mit Übergabsvertrag vom 4. Januar 1960 den landwirtschaftlichen Betrieb der Elisabeth O. in P. übernommen habe; die Genannte habe diesen Betrieb bis zum Tode ihres Gatten Josef. (12. Juli 1959) gemeinsam mit diesem geführt, seither - bis zur Übergabe an den Beklagten - als Alleinerbin; die für Josef O. in den Jahren 1957 und 1958 aufgelaufenen Beiträge nach dem LZVG. in der Höhe von je 240 S jährlich s. A. seien unberichtigt; der Beklagte... mehr lesen...
Norm: ABGB §1409 EaASVG §64 ffASVG §67 Abs3JN §1 CIcLZVG §19 ffLZVG §94 Z1LZVG §97 Satz1LZVG §97 Satz2 Z2
Rechtssatz: Für die Forderung der Landwirtschaftlichen Zuschußrentenversicherungsanstalt auf Leistung von Beitragsrückständen gegenüber einem Betriebsübernehmer gemäß § 1409 ABGB ist der Rechtsweg zulässig, weil eine Verwaltungssache des Versicherungsträgers nur insoweit vorliegt, als im LZVG selbst Beitragspflicht normiert ist. ... mehr lesen...