Entscheidungen zu § 58 Abs. 6 ASVG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2020/1/29 Ra 2019/08/0148

1 Mit Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien vom 21. Dezember 2018, 10 Rs 66/18a, wurde das dort anhängige Berufungsverfahren gemäß § 74 ASGG unterbrochen, bis über die für die Bemessungsgrundlage der Alterspension des Mitbeteiligten maßgebliche Vorfrage betreffend die Beitragsgrundlagen, die in die Bemessungszeit fallen, als Hauptfrage im Verfahren in Verwaltungssachen rechtskräftig entschieden worden sei. 2 Mit Bescheid vom 14. Juni 2019 sprach die revisionswerbende Partei (... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.2020

RS Vwgh 2020/1/29 Ra 2019/08/0148

Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §26 Abs1ASVG §29ASVG §355ASVG §409ASVG §58 Abs6
Rechtssatz: Gemäß § 26 Abs. 1 ASVG sind für die Durchführung der Krankenversicherung die Träger der Krankenversicherung zuständig. Darüber hinaus sind sie gemäß § 58 Abs. 6 ASVG für die Einhebung der (in §§ 44 ff ASVG geregelten) Beiträge zuständig. Eine Zuständigkeit für die Festsetzung von Überweisungsbe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.2020

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