Entscheidungsgründe: Die am 15.9.1941 geborene Klägerin stellte am 12.11.1996 bei der Außenstelle der beklagten Partei in Klagenfurt einen Antrag auf Gewährung einer vorzeitigen Alterspension bei Arbeitslosigkeit gemäß § 253a ASVG. Vom 1.12.1995 bis 28.12.1996 bezog die Klägerin Geldleistungen aus der Arbeitslosenversicherung. Ihr Versicherungslauf vom November 1957 bis November 1996 weist 333 Versicherungsmonate, davon 210 Monate Pflichtversicherung auf. In der Zeit von Novemb... mehr lesen...
Norm: ASVG idF StrukturanpassungG 1996 §236ASVG idF StrukturanpassungG 1996 §563 Abs20
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 563 Abs 20 ASVG idF StrukturanpassungsG 1996 bezieht sich diese Übergangsbestimmung lediglich auf die Bemessung(shöhe) der Pension, berührt jedoch die neue Wartezeitregelung des § 236 ASVG - mangels eigenständiger Übergangsregelung - nicht. Entscheidungstexte 10 ObS 261/... mehr lesen...