Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Rechtsträgerin der „Katholischen H*****" und betreibt zudem ein Bildungshaus, ein Personalserviceunternehmen, eine Pädagogische Akademie sowie ein Oberstufenrealgymnasium. Bei ihr sind insgesamt mehr als 51 Dienstnehmer beschäftigt. Die „Katholische H*****" erbringt Leistungen im Bereich der Persönlichkeitsbildung sowie der Aus- und Weiterbildung und betreibt Studentenheime. Sie ist verpflichtet, kostendeckende Entgelte zu verlangen und v... mehr lesen...