Mit dem in Beschwerde gezogenen Einspruchsbescheid hat die belangte Behörde der Beschwerdeführerin auf Grund mehrfacher geringfügiger Beschäftigung in der Zeit vom 1. Jänner bis 31. Jänner 1999 in der Pflichtversicherung in der Kranken- und Pensionsversicherung gemäß § 53a ASVG Beiträge in der Höhe von S 1.784,90 vorgeschrieben. Nach dem insoweit unstrittigen Sachverhalt war die Beschwerdeführerin vom 1. Jänner 1999 bis 31. Dezember 1999 bei einem näher bezeichneten Dienstgeber g... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §471h Abs1 idF 1998/I/138;ASVG §53a;ASVG §54 Abs1;ASVG §54 Abs5 idF 1998/I/138;ASVG §58 Abs1;
Rechtssatz: Beiträge für Sonderzahlungen, die während eines bloß teilversicherungspflichtigen geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses fällig werden, sind nur im Ausmaß der Beitragspflicht in der jeweiligen Teilversicherung zu entrichten. ... mehr lesen...