Der Spruch: des angefochtenen Bescheides lautet: "Die Beschlüsse der Generalversammlung der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse, die sie in ihrer 22. Sitzung am 14.4.2004 zu den Tagesordnungspunkten III.3. ('Dienstpostenplan ab 1.1.2004') und III.4 ('Bürogruppe IV: Nachfolge für Dr. Dr. Hans P, lit. a) Bestellung eines ständigen Stellvertreters des Leitenden Angestellten und Leiters der BG IV für die Zeit der Karenzierung von Mag. Dr. Johann M') gefasst hat, werden gemäß § 437 Abs... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §437 Abs1;ASVG §437 Abs3;ASVG §449 Abs1;
Rechtssatz: Die in § 437 Abs. 1 ASVG geregelten Beschlüsse sind wichtige Fragen im Sinne des hier in Rede stehenden Maßstabes des § 449 Abs. 1 ASVG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2005080112.X03 Im RIS seit 15.08.2007 ... mehr lesen...