Norm: ASVG §42GmbHG §93 Abs4ZPO §304 Abs1 Z2ZPO §308
Rechtssatz: Da sich der Herausgabeanspruch von Buchhaltungsunterlagen aus bürgerlichem Recht ergeben muß, kann er nicht aus § 42 ASVG abgeleitet werden, weil diese die Auskunftspflicht der meldepflichtigen Personen für alle das Sozialversicherungsverhältnis maßgebenden Umstände regelnde Bestimmung öffentlich - rechtlicher Natur ist. Ein Anspruch, der sich auf § 93 Abs 4 GmbHG gründet, ist ein... mehr lesen...