Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Verfahren vor dem Landesgericht XXXX als Arbeits- und Sozialgericht (im Folgenden: ASG): 1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: VAEB) vom 19.03.2015 betreffend XXXX , VSNR XXXX , (im Folgenden: Mitbeteiligter) wurde die angezeigte Gesundheitsstörung nicht als Berufskrankheit anerkannt und die Gewährung von Leistungen abgelehnt. 2. Mit der beim ASG am 10.04.2015 eingebrachten Klage gegen die VA... mehr lesen...