Norm: ASVG §354 Z3ASVG §371 Z1ASVG §400 Abs2 Z1JN §1 CIc
Rechtssatz: Streitigkeiten über Ersatzansprüche der Fürsorgeträger gemäß Abschn II des 5.Teiles des ASVG gehören vor die Schiedsgerichte der Sozialversicherung; bestimmt ein solcher Streit die materielle Rechtslage, so bleibt einer Auseinandersetzung zwischen den Erlagsanprechern der ordentliche Rechtsweg verschlossen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...