1 Mit Bescheid vom 15. März 2016 stellte das revisionswerbende Arbeitsmarktservice (im Folgenden: AMS) gemäß § 24 Abs. 1 iVm § 7 Abs. 1 Z 1 und Abs. 2 sowie § 8 Abs. 1 AlVG das Arbeitslosengeld der Mitbeteiligten mangels Arbeitsfähigkeit ab dem 15. März 2016 ein. Begründend wurde ausgeführt, die Mitbeteiligte sei laut Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt (im Folgenden: PVA) vom 24. Februar 2016 nicht arbeitsfähig. 2 Mit dem genannten Bescheid der PVA war der Antrag der ... mehr lesen...