Entscheidungsgründe: Die am 18. 9. 1948 geborene Klägerin bezieht von der beklagten Partei eine Berufsunfähigkeitspension. Die Pensionshöhe betrug im Jahr 2007 390,73 EUR brutto monatlich. Die beklagte Partei erhöhte im Zuge der Pensionsanpassung 2008 die Höhe der Pension ab 1. 1. 2008 um 1,7 %, sodass sie ab diesem Zeitpunkt 397,37 EUR brutto monatlich betrug. Im Zuge der Pensionsanpassung 2009 erhöhte die beklagte Partei die Pension der Klägerin durch Multiplikation mit dem Faktor ... mehr lesen...
E n t s c h e i d u n g s g r ü n d e : Die am 14. 5. 1950 geborene Klägerin bezieht von der beklagten Partei eine Berufsunfähigkeitspension. Die Pensionshöhe betrug im Jahr 2007 745,89 EUR brutto monatlich. Die beklagte Partei erhöhte im Zuge der Pensionsanpassung 2008 die Höhe der Pension ab 1. 1. 2008 um 1,7 %, sodass sie ab diesem Zeitpunkt 758,57 EUR brutto monatlich betrug. Im Zuge der Pensionsanpassung 2009 erhöhte die beklagte Partei die Pension der Klägerin durch Multiplika... mehr lesen...