Entscheidungsgründe: Der Kläger erlitt insgesamt drei Arbeitsunfälle mit nachstehend beschriebenen Verletzungen: 1. Bei Schleifarbeiten an der Dachkonstruktion des firmeneigenen VW-Busses am 10. 5. 1994 durchschlug ein ca 12 mm langer Metallstift seine Schutzbrille und drang in sein linkes Auge ein und durchbohrte die Hornhaut. Die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit beträgt ab 20. 1. 2006 weiterhin 15 vH. Eine Veränderung ist nicht zu erwarten. 2. Am 19. 5. 1996 stieß der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 2. 12. 1996 wegen eines Karzinoms des rechten Lungen-Oberlappens in dem von der beklagten Partei betriebenen Krankenhaus K***** einer Operation unterzogen. Er gab gegenüber den behandelnden Ärzten an, als Steinmetz gearbeitet zu haben. Die Krankheit des Klägers wurde dem zuständigen Träger der Unfallversicherung vom Krankenhaus nicht angezeigt. Erst Mitte 1999 stellte der Kläger einen Antrag auf Gewährung einer Versehrtenrente bei der Allge... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 FASVG §363 Abs2
Rechtssatz: Die leicht fahrlässige Unkenntnis eines Arbeitnehmers von der Verletzung der Meldepflicht einer Berufskrankheit durch einen behandelnden Arzt und die dadurch bewirkte Unterlassung eines Antrags auf Versehrtenrente ist keine ins Gewicht fallende Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten, die ein Mitverschulden am Eintritt des Schadens (Entgang der Versehrtenrente für einen vor der verspäteten Antragste... mehr lesen...