Michael P lenkte am 5. November 1974 den bei der Beklagten haftpflichtversicherten LKW VW 21 seines Dienstgebers, des Sodawassererzeugers Hermann Sch., auf der Kirchschlager Bundesstraße. Bei Straßenkilometer 8.26 kam das Fahrzeug von der Fahrbahn ab und prallte schließlich gegen eine Mauer. Der im LKW mitfahrende, bei der Klägerin unfallversicherte Hermann F, der ebenfalls Dienstnehmer des Hermann Sch. war, wurde schwer verletzt. Die Klägerin anerkannte den Unfall als Arbeitsunfall g... mehr lesen...