Begründung: Die klagende Partei ist eine Transport- und Hebetechnikgesellschaft mit Sitz in Österreich. Die beklagte Partei betreibt ein Stahlbauunternehmen. Ihr Sitz liegt ebenfalls in Österreich. Die beklagte Partei wurde mit Stahlbauarbeiten für eine Hochhalle beim Bau der „Neuen Messe“ in einer deutschen Stadt betraut. Die Montage und Fertigung einzelner Stahlbauteile übertrug sie an Subunternehmer, ua eine in Kroatien ansässige Montagegesellschaft (in der Folge: Subunternehmeri... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die klagende Partei lieferte und montierte im Auftrag der beklagten Partei eine aus über hundert Kühlbalken bestehende Klimaanlage. Sie begehrte die Zahlung von 40.000 EUR sA an aushaftendem Werklohn und bringt zusammengefasst vor, die beklagte Partei habe sich nach Abschluss der Arbeiten geweigert, den in Rechnung gestellten Werklohn von 62.519,90 EUR wegen angeblicher Mangelhaftigkeit des Werks zu zahlen. Obwohl die Klimaanlage nach dem Standpunkt der klagend... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei hatte einen Generalunternehmer mit der Errichtung eines Kraftwerks beauftragt. Dieser hatte mit Baugrundverbesserungsarbeiten auf dem Betriebsgelände eine Baugesellschaft mbH beauftragt, die wiederum den Auftrag an die K***** GmbH (in der Folge K. GmbH) weitergab. Die Nebenintervenientin (NI) hatte für die beklagte Partei das für die Anlage vorgesehene Gelände nach Kriegsrelikten untersucht. Am 7. Oktober 2004 führten zwei Mitarbeiter der K. GmbH dort... mehr lesen...