Entscheidungsgründe: Am 6. 10. 2004 ereignete sich ein Arbeitsunfall während des Zuschüttens einer Künette. Der Erstbeklagte bediente dabei einen am von ihm gefahrenen LKW montierten und durch dessen Motorkraft betriebenen Greifarm eines Kranes von einer Plattform zwischen dem Fahrerhaus und der Ladefläche aus. Über Anweisung eines Arbeitskollegen öffnete und schloss er den Greifer immer wieder kurz, um das vom LKW in die Künette einzufüllende Material nicht in einem Schwall, sond... mehr lesen...