Begründung: Am 4. 10. 2007 kam der bei der Erstbeklagten als Berufskraftfahrer beschäftigt gewesene J***** F***** bei einem Arbeitsunfall ums Leben. Die Erstklägerin war dessen Ehefrau, der Zweit- und die Drittklägerin sind seine Kinder. Die Erstbeklagte, ein Bergbauunternehmen, deren persönlich haftende Gesellschafterin die Zweitbeklagte ist, betrieb im Oktober 2007 in W***** einen Steinbruch zur Schottergewinnung. Zur Verhinderung einer übermäßigen Staubbelastung einer benachbarte... mehr lesen...