Am 3. April 1971 ereignete sich bei der Kreuzung der Pöllinger Gemeindestraße mit der Packer Bundesstraße ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger als Insasse eines vom Erstbeklagten gelenkten Personenkraftwagens schwer verletzt wurde. Der Erstbeklagte war Eigentümer und Halter, die Zweitbeklagten Haftpflichtversicherer des genannten Fahrzeuges. Das Alleinverschulden des Erstbeklagten an diesem Unfall ist nicht strittig. Beim Kläger blieben Dauerfolgen dieses Unfalles zurück. Der Eintri... mehr lesen...