B e g r ü n d u n g : Mit ihrer auf §§ 334, 335 und 332 ASVG gestützten Klage begehrt die Klägerin 1. von den (verbliebenen) beklagten Parteien die Zahlung von 10.981,39 EUR sA zur ungeteilten Hand sowie 2. die Feststellung deren Haftung zur ungeteilten Hand für künftige Schäden eines bei einem Arbeitsunfall verletzten Arbeitnehmers der Erstbeklagten aus dem Unfall vom 16. Jänner 2001, soweit dessen Ansprüche gemäß §§ 332 f ASVG auf die Klägerin übergegangen sind. Das Erstgericht ga... mehr lesen...