Begründung: Die bei einem Verkehrsunfall am 26. 11. 1994 schwer Verletzte erwirkte mit seit 11. 12. 1998 rechtskräftigem Urteil die Feststellung der Haftung der Beklagten, beschränkt mit der Höhe der Haftpflichtversicherungssumme, für alle zukünftigen Folgen aus dem Unfall. Die Verletzte benötigt durchgehend intensive Betreuung und ist im Sozialmedizinischen Zentrum Sophienspital, einem Pflegeheim der Stadt Wien, aufhältig. Die Kosten für dieses Pflegeheim betragen laut einer Verord... mehr lesen...