Entscheidungsgründe: 1.1. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer, BF) beantragte am 24.12.2023 unter Nutzung einer elektronischen Eingabemaske der Datenschutzbehörde (im Folgenden: belangte Behörde) die Feststellung seiner Verletzung im Recht auf Löschung, nannte als Beschwerdegegnerin die XXXX (im Folgenden: Mitbeteiligte, MB) und führte aus, diese habe gegen das Recht auf Löschung verstoßen. Am 23.11.2023 habe er das Musterformular gem. Art. 17 DSGVO per E-Mail an die MB gesandt u... mehr lesen...