Begründung: Der am 18. 7. 1942 geborene Kläger hatte im Zeitraum vom 1. 9. 1956 bis 30. 9. 1971 insgesamt 88 Versicherungsmonate, nämlich 79 Beitragsmonate der Pflichtversicherung (davon 25 Beitragsmonate als Vertragslehrer) und neun Monate Ersatzzeit (Präsenzdienst), erworben. Er wurde mit Wirkung vom 1. 10. 1971 in ein pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis zum Bund aufgenommen. Mit Bescheid des Stadtschulrates für Wien vom 29. 3. 1972 wurden ihm Studienzeiten, Zeiten des Pr... mehr lesen...