Begründung: Der Verfassungsgerichtshof kann die Behandlung eines Antrages gemäß Art140 Abs1 Z1 litd B-VG ablehnen, wenn er keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (Art140 Abs1b B-VG; vgl VfGH 24.2.2015, G13/2015). Der Verfassungsgerichtshof hat sich in einem auf Antrag eingeleiteten Verfahren zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gemäß Art140 B-VG auf die Erörterung der geltend gemachten Bedenken zu beschränken (vgl VfSlg 12.691/1991, 13.471/1993, 14.895/1997, 16.... mehr lesen...
Index: 66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: B-VG Art140 Abs1 Z1 litdASVG §294 Abs1 litcVfGG §7 Abs1
Leitsatz: Ablehnung eines Parteiantrags betreffend die pauschalierte Anrechnung von Unterhaltsleistungen nach dem ASVG
Rechtssatz: Im Unterschied zu den Geldunterhaltsansprüche betreffenden Erkenntnissen VfSlg 15819/2000 und 16089/2001 wird der Unterhalt durch im gemeinsamen Haushalt lebende Elt... mehr lesen...