Entscheidungsgründe: Die im Jahr 1926 geborene Klägerin ist türkische Staatsangehörige. Sie hatte bis Ende 2004 ihren Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in der Türkei. Sie bezieht eine österreichische Witwenpension, die im Jahr 2005 188,30 EUR monatlich betrug. Einer ihrer Söhne, C***** (künftig: Sohn), ist seit vielen Jahren in Österreich erwerbstätig und seit 27. 5. 2003 österreichischer Staatsbürger. Ende 2004 erkrankte die damals noch in der Türkei wohnhafte Klägerin, weshalb ... mehr lesen...