Entscheidungsgründe: Die am 15. 9. 1923 geborene Klägerin bezieht nach ihrem verstorbenen Gatten seit Juni 1975 von der beklagten Partei eine Witwenpension. Mit Schenkungsvertrag vom 1. 12. 1966 erhielt sie von ihren Eltern die Liegenschaft EZ 728 Grundbuch KG F***** mit den Grundstücken Nr 959 und 960 je Acker im Ausmaß von zusammen knapp mehr als zwei Hektar. Das Recht des Fruchtgenusses auf dieser Liegenschaft hatte zunächst für die Dauer von fünf Jahren ihr Bruder. Anschließ... mehr lesen...
Norm: ASVG §292 Abs9GSVG §149 Abs8
Rechtssatz: Ein freihändiger Verkauf ohne zwingende
Gründe: vermag die Voraussetzungen für die Begünstigung des § 149 Abs 8 GSVG nicht zu erfüllen. Entscheidungstexte 10 ObS 2149/96v Entscheidungstext OGH 11.06.1996 10 ObS 2149/96v 10 ObS 308/98m Entscheidungstext OGH 15.09.1998 10 ObS 308/98m Be... mehr lesen...