Entscheidungsgründe: Der am 10. 12. 1974 geborene Kläger beantragte am 24. 11. 1998 die Gewährung einer Berufsunfähigkeitspension und stellte gleichzeitig den Antrag auf Selbstversicherung und Nachkauf von sechs Schulmonaten. Die Beklagte hat dem Kläger die Kosten des Nachkaufes von Schulzeiten und den Beitrag zur Selbstversicherung für einen Monat mit insgesamt S 24.583,20 mitgeteilt. Der Kläger äußerte sich dahingehend, dass er die Beiträge unter der Voraussetzung, dass Berufs... mehr lesen...
Norm: ASVG aF §273aGSVG §133a
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat die Bestimmung des § 273a ASVG mit der 51. ASVGNov aufgehoben und damit zum Ausdruck gebracht, dass im Bereich des ASVG ein Feststellungsanspruch iSd früheren § 273a ASVG nicht bestehen soll. Das Fehlen einer dem § 133a GSVG entsprechenden Regelung im ASVG entspricht damit dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers, weshalb eine analoge Anwendung der Bestimmung des § 133a GSVG nicht ... mehr lesen...