Begründung: Mit Bescheid vom 26. 9. 2002 lehnte die Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter - die Rechtsvorgängerin der beklagten Partei - den Antrag vom 16. 7. 2002 des am 3. 12. 1957 geborenen Klägers auf Gewährung der Invaliditätspension ab, weil er durch Maßnahmen der Rehabilitation zum Haustechniker und Bürokaufmann umgeschult worden und diese Tätigkeit auf Grund seines medizinischen Leistungskalküls zumutbar sei. Mit seiner gegen diesen Bescheid erhobenen Klage begehrt der K... mehr lesen...