Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit bekämpftem Bescheid vom 14.06.2018 entschied die belangte Behörde: "1. Das Verfahren über den Anspruch auf Alterspension wird wiederaufgenommen und der Bescheid vom 27.10.2017 hinsichtlich der Höhe der Pension aufgehoben. 2. Die besondere Höhe der Versicherung wird ab 01.01.2017 von monatlich EUR 37,49 auf monatlich EUR 18,91 berichtigt. Die Pension beträgt ab-01.01.2017-01.01.2018 monatlich-EUR 1.288,85-EUR 1.309,47 zuzügli... mehr lesen...