1. Mit Bescheid vom 22. Juni 2017 wies der Landeshauptmann von Wien (belangte Behörde, Revisionswerber) den Erstantrag des Mitbeteiligten, eines albanischen Staatsangehörigen, vom 4. April 2017 auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung "Studierender" gestützt auf § 11 Abs. 2 Z 2 und 3 sowie § 21 Abs. 6 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) ab. Der Mitbeteiligte - so der Revisionswerber in seiner Begründung: - habe eine Wohnrechtsvereinbarung, aber keinen Grundbuchsauszug bz... mehr lesen...