Entscheidungsgründe: Die am 25. 3. 1941 geborene Klägerin bezieht von der beklagten Pensionsversicherungsanstalt seit 1. 4. 1996 eine vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer und seit 1. 4. 2001 eine Alterpension. Ebenfalls seit 1. 4. 2001 übt sie eine die Pflichtversicherung nach dem ASVG begründende Erwerbstätigkeit aus. Mit Bescheid der beklagten Partei vom 19. 7. 2006 wurde der Klägerin zu ihrer Alterspension ab 1. 1. 2005 eine besondere Höherversicherung in der Hö... mehr lesen...
Norm: ASVG §248c Abs2
Rechtssatz: Gegen die Bestimmung des § 248c Abs 2 ASVG, wonach für die Bemessung des besonderen Höherversicherungsbetrags nur die aufgrund einer Pflichtversicherung nach dem 31.12.2003 in der Pensionsversicherung geleisteten Beiträge zu berücksichtigen sind, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Entscheidungstexte 10 ObS 61/08f Entscheidungstext OGH 10.... mehr lesen...