Entscheidungsgründe: Am 15. 9. 2005 wurde der Sohn der Klägerin von einem Mitschüler während der großen Pause im Klassenzimmer eines Polytechnischen Lehrgangs durch zwei Messerstiche tödlich verletzt. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Nebenintervenientin die Gangaufsicht in diesem Bereich. Der Mitschüler wurde wegen des Verbrechens des Mordes zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren verurteilt. Die Klägerin begehrte von der Beklagten die Zahlung von Schmerzengeld, den Ersatz von Beg... mehr lesen...