Norm: ASVG §152ASVG §191 Abs1ASVG §191 Abs2
Rechtssatz: Hat der Unfallversicherungsträger die Gewährung der Unfallsheilbehandlung an sich gezogen, so ist auch das Familiengeld auf seine Rechnung zu gewähren. Entscheidungstexte 2 Ob 285/68 Entscheidungstext OGH 04.06.1970 2 Ob 285/68 Veröff: SZ 43/96 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...