Norm: ASVG §137
Rechtssatz: Ein Blutdruckmessgerät, welches die eigentliche Medikation fördern soll, stellt einen Heilbehelf iSd § 137 ASVG dar. Entscheidungstexte 10 ObS 118/12v Entscheidungstext OGH 10.09.2012 10 ObS 118/12v Veröff: SZ 2012/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2012:RS0128181 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 19.11.1912 geborene Klägerin leidet an einem Zustand nach Cholezystektomie (operative Entfernung der Gallenblase), Bauchdeckenoperation und Strumektomie (operative Entfernung von Schilddrüsengewebe). Neben den altersbedingten Abbauerscheinungen besteht ein organisches Psychosyndrom. Die Klägerin muß Psychopharmaka in hohen Dosen einnehmen; dies ist die Hauptursache für ihre Harninkontinenz, wozu allerdings altersbedingte Veränderungen kommen. Die Harn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 26.9.1988 lehnte die beklagte Partei den Antrag des Klägers auf Übernahme der über den satzungsgemäßen Zuschuß von 5.000 S hinausgehenden Kosten für die für seinen am 24.7.1968 geborenen Sohn Hermann verordnete notwendige Lenox-Hill-Orthese (OUS-Apparat, Pos 512) unter Berufung auf die §§ 137 und 154 ASVG iVm den §§ 30 und 39 ihrer Satzung ab. Mit der dagegen rechtzeitig erhobenen Klage begehrte der Kläger, die beklagte Partei zu verpflichten,... mehr lesen...
Norm: ASVG §133 Abs1 Z3ASVG §137B-KUVG §62 Abs1 Z3B-KUVG §65BSVG §83 Abs1 Z3BSVG §87GSVG §90 Abs1 litaGSVG §93
Rechtssatz: Bei einer Lenox-Hill-Orthese (OUS-Apparat) zur Nachbehandlung eines operierten Kniegelenkes handelt es sich um einen Heilbehelf. Entscheidungstexte 10 ObS 286/90 Entscheidungstext OGH 20.11.1990 10 ObS 286/90 Veröff: SSV-NF 4/146 ... mehr lesen...