Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang I.1. Mit Bescheid der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse (in der Folge belangte Behörde "bB" bzw. auch OÖGKK) vom 05.12.2017 wurde der Antrag des Beschwerdeführers (in der Folge "BF") vom 16.09.2017 auf Befreiung von der Rezeptgebühr abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass der BF eine Invaliditätspension in Höhe von € 1.310,00 beziehe. Der Richtsatz für alleinstehende Personen betrage im Jahre 2017 € 889,84 bzw. für Personen, die ... mehr lesen...