Entscheidungsgründe: Im November/Dezember 1997 unterzog sich die Klägerin einer stationären Behandlung im Krankenhaus *****. Nach einem operativen Eingriff am 4. 12. 1997 traten ausgedehnte Lähmungserscheinungen im Bein- und Fußbereich auf. Daraufhin nahm die Klägerin verschiedene medizinische und ärztliche Leistungen in Anspruch. Auf die dafür bezahlten S 145.612,52 (EUR 10.582,07) erhielt sie von der Beklagten einen Kostenzuschuss von S 16.660,30 (EUR 1.210,75). Damit leistete die... mehr lesen...