Entscheidungsgründe: Der Kläger erkrankte im Jahr 2006 an einem Prostatakarzinom. Am 16. 7. 2007 wurde der hochgradige Verdacht einer ossären Metastase der zweiten Rippe rechts geäußert und dem Kläger eine Bestrahlung mit dem Cyberknife empfohlen. Eine derartige Behandlung ist nur in einer Klinik in München möglich, in Österreich wird diese Behandlung nicht durchgeführt. Der Antrag des Klägers auf Kostenübernahme für die Behandlung wurde von der beklagten Versicherung... mehr lesen...
Begründung: Die bei der beklagten Partei versicherte Klägerin unterzog sich am 29. 6. 2009 in der Ordination der Fachärztin für Radiologie Dr. Helga R***** in M***** einer Computertomographie. Diese Untersuchung der Klägerin war medizinisch notwendig und zweckmäßig. Sie wurde mit einem Großgerät im Sinne des Großgeräteplans (vgl § 338 Abs 2a ASVG) durchgeführt. Der Computertomograph der Fachärztin Dr. R***** ist nicht in den Großgeräteplan aufgenommen. Dr. R***** ist keine Vertragsä... mehr lesen...