Entscheidungsgründe: Am 20.Dezember 1983 ereignete sich aus dem Verschulden des Versicherungsnehmers der Beklagten, Raimund W*****, in der Gemeinde L*****, Bezirk S*****, ein Verkehrsunfall, bei dem sich der bei der Beklagten haftpflichtversicherte PKW K 149.729 überschlug und der Erstkläger schwer verletzt wurde. Von diesen unfallbedingten Verletzungen sind nach ihrer stationären Behandlung im Landeskrankenhaus Klagenfurt folgende Auswirkungen zurückgeblieben: Ein typischer Z... mehr lesen...