Norm: ASVG §120 Abs1Z 1ASVG §139
Rechtssatz: Tritt während des Bestehens von Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit, die ordnungsgemäß gemeldet wurde, eine neue Krankheit hinzu, ruht der Anspruch auf Krankengeld nicht, wenn die Ersterkrankung wegfällt, die Arbeitsunfähigkeit aber infolge der Zweiterkrankung fortdauert und der Versicherte dies und die Zweiterkrankung nicht meldet und sich auch die Fortdauer des Versicherungsfalls ärztlich nicht be... mehr lesen...